Verfasst von der Kanzlei Andria Valerkou Law für Periodiko. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Vorschriften und Verwaltungspraxis ändern sich – bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen bei der Bezirksverwaltung oder einem qualifizierten Anwalt in Zypern, bevor Sie sich darauf verlassen.
Als Nicht-EU-Bürger – Brite, Amerikaner, Israeli, Russe, Kanadier oder Angehöriger eines anderen Nicht-EU/EWR-Staates – können Sie in Zypern eine Immobilie kaufen. Um sie auf Ihren Namen eintragen zu lassen, brauchen Sie eine Genehmigung nach Cap. 109, dem Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer. Umgangssprachlich ist weiterhin von der »Genehmigung des Ministerrats« die Rede; das Routineverfahren bearbeitet inzwischen aber die Bezirksverwaltung (District Administration) des Bezirks, in dem die Immobilie liegt, im Rahmen übertragener Befugnisse. In der Praxis ist das eine Formalie: Anträge werden fast immer genehmigt, sofern die Mittel rechtmäßig sind und die Immobilie innerhalb der zulässigen Grenzen liegt.
EU- und EWR-Bürger benötigen überhaupt keine Genehmigung und erwerben zu denselben Bedingungen wie zyprische Staatsangehörige.
Was dürfen Sie als Nicht-EU-Bürger erwerben?
Die Genehmigungsregelung begrenzt, was eine einzelne Nicht-EU-Person – und wichtig: auch ein Paar, das gemeinsam zählt – erwerben darf:
- Eine Wohnung oder ein Haus oder
- Ein Baugrundstück oder Land bis zu 4,000 m² für den Bau eines selbst genutzten Eigenheims oder
- Bis zu zwei Einheiten in bestimmten Kombinationen: zwei Wohnungen, oder eine Wohnung plus ein Geschäft bis 100 m², oder eine Wohnung plus ein Büro bis 250 m².
Alles darüber hinaus – Portfolios, mehrere Mietobjekte, größere Grundstücke – erfordert in der Regel eine Strukturierung über eine zyprische Gesellschaft oder andere beratungsabhängige Wege; das ist ein eigenes rechtliches Thema.
Wie stellen Sie den Antrag, und was kostet er?
Den Antrag reichen Sie mit dem Formular COMM 145 bei der Bezirksverwaltung des Bezirks ein, in dem die Immobilie liegt. In der Regel übernimmt das Ihr Anwalt zusammen mit dem Kauf. Das Formular erfasst Ihre Angaben zur Person, die Immobilie, den Verwendungszweck und die Finanzierung; beizufügen sind:
- Reisepasskopien (beider Ehegatten, falls zutreffend) und Heiratsurkunde
- Der unterzeichnete Kaufvertrag
- Kopie der Eigentumsurkunde sowie Lage- und Baupläne
- Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Mittel
Nach derzeitiger Auskunft des Ministeriums wird keine Antragsgebühr erhoben. Offiziell sind zwei bis drei Wochen veranschlagt. In der Praxis dauert es laut Käuferratgebern oft mehrere Wochen bis einige Monate, vor allem bei unvollständigen Unterlagen. Planen Sie Puffer ein.
Verzögert die Genehmigung Ihren Kauf?
Nein. Viele Käufer missverstehen genau das. Vertrag unterzeichnen, bezahlen, beim Grundbuchamt hinterlegen, in Besitz nehmen – all das geht vor der Genehmigung. Sie brauchen die Genehmigung erst, wenn die Eigentumsurkunde beim Bezirksgrundbuchamt auf Ihren Namen umgeschrieben wird. Bis dahin sichert die Hinterlegung Ihren Anspruch über die Erfüllungsklage (specific performance).
Zwei Warnhinweise:
- Die Genehmigung ersetzt keine Due-Diligence-Prüfung. Ob der Titel lastenfrei ist, das Gebäude legal errichtet wurde oder der Verkäufer zahlungsfähig ist, prüft sie nicht; das ist Aufgabe Ihres Anwalts.
- Ein Kauf ohne Genehmigung kann angefochten werden. In der Praxis heilt ein nachträglicher Antrag den Erwerb zwar oft, aber verlassen Sie sich nicht darauf.
Was ist mit dem Aufenthaltsrecht – berechtigt der Immobilienkauf zum Leben in Zypern?
Der bloße Immobilienbesitz verleiht kein Aufenthaltsrecht. Er kann aber einen Antrag auf Daueraufenthalt im beschleunigten Investorenverfahren unterstützen, wenn die Immobilie mindestens €300,000 zuzüglich Mehrwertsteuer kostet und von einem Bauträger stammt; zusätzlich gelten Einkommensvoraussetzungen. Auch gewöhnliche Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt lassen sich damit stärken. Behandeln Sie das als eigenständigen Antrag mit eigenen Regeln und holen Sie aktuelle Beratung ein – die Kriterien wurden mehrfach verschärft.
Wer hat diesen Leitfaden erstellt?
Dieser Leitfaden wurde für Periodiko von der Kanzlei Andria Valerkou Law erstellt, einer zyprischen Anwaltskanzlei mit Sitz in Polis Chrysochous, Paphos, deren Immobilienpraxis Transaktionen von der Due Diligence bis zur Eigentumsübertragung abdeckt.
Wenn Sie als Nicht-EU-Käufer den gesamten Kauf aus einer Hand abwickeln lassen möchten – einschließlich der Vorbereitung und Einreichung des Genehmigungsantrags nach Formular COMM 145 im Rahmen der Vertragsabwicklung –, kann die Kanzlei Sie aus dem Ausland per Vollmacht vertreten. Einen Beratungstermin vereinbaren Sie direkt über die Website der Kanzlei unter valerkoulaw.com/contact oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter +357 99965006. Erwähnen Sie bei der Kontaktaufnahme diesen Periodiko-Leitfaden.
Häufige Fragen
- Benötigen britische Staatsangehörige eine Genehmigung zum Immobilienkauf in Zypern?
- Ja. Seit dem Brexit gelten britische Staatsangehörige als Nicht-EU-Bürger nach Cap. 109 und beantragen die Genehmigung mit Formular COMM 145 wie andere Drittstaatsangehörige. Für eine selbst genutzte Wohnung mit rechtmäßigen Mitteln ist die Genehmigung in der Praxis fast eine Formalie.
- Wie lange dauert die Ministerratsgenehmigung?
- Offiziell sind zwei bis drei Wochen veranschlagt. In der Praxis berichten Käufer jedoch häufig von mehreren Wochen bis einigen Monaten, vor allem wenn Unterlagen fehlen. Planen Sie Puffer ein; während der Wartezeit können Sie die Immobilie bereits in Besitz nehmen.
- Kann ein Nicht-EU-Bürger in Zypern mehr als eine Immobilie kaufen?
- Die Genehmigung begrenzt eine Person oder ein Paar auf eine Wohnimmobilie – oder auf Land bis zu 4,000 Quadratmetern oder begrenzte Kombinationen aus zwei Einheiten. Wer mehr erwerben möchte, braucht in der Regel eine zyprische Gesellschaft und entsprechende rechtliche Beratung.
- Erhalte ich durch den Immobilienkauf in Zypern ein Aufenthaltsrecht?
- Allein durch den Kauf nicht. Eine Neubauimmobilie von mindestens EUR 300,000 zuzüglich Mehrwertsteuer kann den beschleunigten Weg zum Daueraufenthalt unterstützen, sofern auch die Einkommens- und übrigen Kriterien erfüllt sind; diese wurden mehrfach verschärft. Behandeln Sie das als eigenständigen Antrag.
- Wer kann den Antrag auf Ministerratsgenehmigung für mich übernehmen?
- Die Kanzlei Andria Valerkou Law in Polis Chrysochous, Paphos, hat diesen Leitfaden erstellt und begleitet Immobilienkäufe durch ausländische Käufer. Einen Beratungstermin vereinbaren Sie über valerkoulaw.com/contact oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter +357 99965006.