In Zypern reichen bereits 60 Tage Aufenthalt im Jahr für die Steueransässigkeit – allerdings nur, wenn Sie sämtliche Voraussetzungen eines kumulativen Tests erfüllen, bis zum 31 December echte Bindungen an Zypern aufrechterhalten und nirgendwo sonst gegen die dortigen Ansässigkeitsregeln verstoßen. Zusammen mit dem Non-Dom-Status, der die zypriotische Steuer auf Dividenden und Zinsen für bis zu 17 Jahre entfallen lässt, bildet das die rechtliche Grundlage für die meisten Übersiedlungen von Firmengründern und Remote-Workern, von denen man hört – auch für die beträchtliche israelische Tech-Welle seit 2023. Dieser Leitfaden erläutert, was die Regeln tatsächlich besagen – mit den Werten nach der Steuerreform, die am 1 January 2026 in Kraft getreten ist.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist keine Steuerberatung. Steuervorschriften ändern sich – Zypern hat mehrere dieser Regelungen am 1 January 2026 überarbeitet, und weitere Änderungen sind möglich. Lassen Sie alles von einem zugelassenen zypriotischen Steuerberater bestätigen (und, falls Sie aus einem anderen Steuersystem wegziehen, auch von einem Berater dort), bevor Sie handeln.
Was ist die 60-Tage-Regel und wie unterscheidet sie sich von der 183-Tage-Regel?
Für die persönliche Steueransässigkeit gibt es in Zypern zwei Wege. Der Standardweg ist einfach: Verbringen Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Zypern, und Sie sind steuerlich ansässig – ohne weitere Voraussetzungen. Die 2017 eingeführte 60-Tage-Regel richtet sich an Menschen, die tatsächlich aus dem Koffer leben; sie ist jedoch kumulativ, das heißt, Sie müssen im selben Steuerjahr (das in Zypern dem Kalenderjahr entspricht) alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Halten Sie sich mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern auf.
- Verbringen Sie insgesamt nicht mehr als 183 Tage in einem einzigen anderen Land. Den Rest des Jahres können Sie auf mehrere Länder verteilen, aber keines davon darf die 183-Tage-Grenze überschreiten.
- Unterhalten Sie eine wirtschaftliche Verbindung zu Zypern: Führen Sie dort ein Unternehmen, sind Sie dort angestellt oder üben Sie ein Direktorenamt bei einer in Zypern steueransässigen Gesellschaft aus – und diese Tätigkeit, Beschäftigung oder dieses Amt darf während des Steuerjahres nicht enden. Wenn Sie Ihr Direktorenamt im November niederlegen, erfüllen Sie die Voraussetzungen für das gesamte Jahr nicht mehr.
- Verfügen Sie in Zypern über eine dauerhafte Wohnung, entweder als Eigentum oder Miete. Eine Hotelbuchung zählt nicht; eine ganzjährige Mietwohnung schon.
Bis Ende 2025 galt eine fünfte Bedingung: Sie durften im selben Jahr in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sein. Die Steuerreform 2026 hat sie mit Wirkung zum 1 January 2026 gestrichen – Fälle doppelter Ansässigkeit werden jetzt stattdessen über die Tie-Breaker-Regelungen des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens gelöst. Für alle, deren Heimatland kein Abkommen mit Zypern hat, ist diese Änderung weniger bedeutsam, als es klingt – siehe dazu den Abschnitt zu Israel weiter unten.
Der praktische Unterschied zwischen beiden Wegen: Bei der 183-Tage-Regel zählt nur, wo Sie sich körperlich aufgehalten haben; bei der 60-Tage-Regel wird zusätzlich geprüft, ob Sie in Zypern über das ganze Jahr hinweg eine echte Präsenz aufgebaut haben. Wenn Sie die 183 Tage problemlos erreichen, ist die einfache Regel verwaltungstechnisch leichter zu belegen.
Wie werden An- und Abreisetage in Zypern gezählt?
Die Zählregeln sind mechanisch und sollten Sie sich einprägen, denn ein falsch gezählter Reisetag kann einen 60-Tage-Antrag zunichtemachen:
- Anreisetag zählt als Tag in Zypern.
- Abreisetag zählt als Tag außerhalb Zyperns.
- Ankunft und Abreise am selben Tag zählen als ein Tag in Zypern.
- Abreise und Rückkehr am selben Tag zählen als ein Tag außerhalb Zyperns.
Bewahren Sie die Belege auf – Bordkarten, E-Gate-Stempel, Unterkunftsnachweise. Sowohl das zypriotische Finanzamt (bei der Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen) als auch ausländische Steuerbehörden (bei Streitigkeiten über Ihren Wegzug) werden danach fragen.
Wovon befreit der Non-Dom-Status tatsächlich?
Steuerliche Ansässigkeit und Domizil sind in Zypern getrennte Konzepte, und finanziell kommt es vor allem auf das zweite an. Eine in Zypern steuerlich ansässige Person, die dort nicht domiziliert ist, zahlt keine Special Defence Contribution (SDC) – die Abgabe, die sonst auf passive Einkünfte anfiele.
Das Domizil folgt dem Erb- und Nachlassgesetz: Ihr Ursprungsdomizil wird bei der Geburt erworben (im klassischen Fall nach dem Domizil des Vaters), und später können Sie ein Wahldomizil begründen, indem Sie sich irgendwo mit der Absicht niederlassen, dauerhaft zu bleiben. Wer sein Ursprungsdomizil außerhalb Zyperns hat – wozu praktisch jeder ausländische Gründer oder Ingenieur zählt, der zuzieht –, gilt automatisch als Non-Dom. Es gibt eine wichtige zeitliche Begrenzung: Sobald Sie in 17 der letzten 20 Steuerjahre in Zypern steuerlich ansässig waren, gelten Sie als fiktiv domiziliert, und die Befreiung endet. (Auch wer ein zypriotisches Ursprungsdomizil hat, kann als Non-Dom gelten, wenn er vor der Rückkehr mindestens 20 aufeinanderfolgende Jahre nicht ansässig war.)
Wie viel die Befreiung wert ist, zeigt ein Blick auf die Sätze, die eine domizilierte ansässige Person nach der Reform 2026 zahlen müsste:
- Dividenden: Für domizilierte Ansässige fällt SDC von 5% an (reduziert von 17% am 1 January 2026; Ausschüttungen aus Gewinnen vor 2026 behalten den alten Satz von 17%, wenn sie bis zum 31 December 2031 gezahlt werden). Non-Doms zahlen auf Dividenden – ob aus Zypern oder dem Ausland – 0% SDC. Dividenden sind außerdem für alle von der persönlichen Einkommensteuer befreit.
- Zinsen: Für domizilierte Ansässige fällt SDC von 17% an (3% für zypriotische Staatsanleihen oder wenn das gesamte Jahreseinkommen unter €12,000 liegt). Non-Doms zahlen auf Zinsen 0% SDC.
- Miete: Die bisher auf Mieteinkünfte erhobene SDC wurde mit Wirkung zum 1 January 2026 für alle abgeschafft – Miete wird jetzt nur noch im Rahmen der normalen Einkommensteuer besteuert, sodass Non-Doms bei diesem Punkt keinen Vorteil mehr haben; niemand zahlt auf Miete SDC.
Non-Dom bedeutet nicht null. Dividenden, Zinsen und Mieteinkünfte unterliegen weiterhin den GESY-Beiträgen (General Healthcare System) von 2.65%, und GESY wird auf höchstens €180,000 Jahreseinkommen erhoben – das ergibt eine Obergrenze von €4,770 pro Jahr in dieser 2.65%-Kategorie. Der Non-Dom-Status gilt zwar grundsätzlich automatisch, wird in der Praxis aber durch Abgabe einer Domizilerklärung beim Finanzamt geltend gemacht – lassen Sie das von einem Berater erledigen.
Ein nachträglicher Hinweis für die ganz lange Frist: Personen, die sich dem Status der fiktiven Domizilierung nach der 17-von-20-Regel nähern, können beim Tax Commissioner beantragen, anstelle der regulären SDC einen festen Betrag von €250,000 für einen Fünfjahreszeitraum zu zahlen – nach Tax Circular 02/2026 (Antrag in der Regel bis 30 June des ersten Jahres; eine Übergangsfrist bis 30 June 2026 galt für Personen, die in den Jahren 2024–2025 bereits als fiktiv domiziliert galten). Das ist ein Problem für Jahr 17, nicht für Jahr 1, aber es verändert die Antwort auf die Frage, was nach 17 Jahren passiert.
Wie funktioniert die 50%-Befreiung für die erste Beschäftigung?
Wenn Sie in Zypern eine erste Beschäftigung aufnehmen und Ihr Arbeitsentgelt €55,000 pro Jahr übersteigt, sind 50% dieses Entgelts für 17 Jahre von der Einkommensteuer befreit – einmal im Leben, nach Artikel 8(23A) des Einkommensteuergesetzes. Die entscheidende Voraussetzung ist die vorherige Nichtansässigkeit: Sie dürfen in den 15 aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor Ihrer ersten Beschäftigung in Zypern nicht in Zypern steuerlich ansässig gewesen sein.
Für eine leitende Ingenieurin oder einen leitenden Ingenieur mit beispielsweise €120,000 bedeutet das: Einkommensteuer fällt nur auf €60,000 an – noch vor Abzug des steuerfreien Grundfreibetrags. Zusammen mit der Non-Dom-Behandlung etwaiger Dividendeneinkünfte ist das der Kern des zypriotischen Angebots für umziehende Tech-Beschäftigte.
Daneben gibt es eine ältere, kleinere Schwesterregelung: eine Befreiung von 20%, begrenzt auf €8,550 pro Jahr, die ab dem Steuerjahr nach Beschäftigungsbeginn sieben Jahre läuft und für Personen gilt, die in den drei aufeinanderfolgenden Jahren vor Beginn nicht ansässig waren und außerhalb Zyperns bei einem nicht ansässigen Arbeitgeber beschäftigt waren. Sie ist nicht mit der 50%-Befreiung kombinierbar und spielt vor allem für Gehälter unter €55,000 eine Rolle.
Arbeitseinkommen ist außerdem mit Sozialversicherungsbeiträgen von 8.8% für den Arbeitnehmer belastet (vom Arbeitgeber in gleicher Höhe getragen), und zwar auf Einkünfte bis zu einer jährlichen Obergrenze von €68,904 im Jahr 2026, zuzüglich GESY von 2.65% auf das Gehalt. Die oben genannten Befreiungen verringern die Einkommensteuer, nicht diese Beiträge.
Was sollten israelische Gründer und Remote-Worker speziell wissen?
Der Umzug von Israel nach Zypern ist real und groß – zwischen October 2023 und July 2024 sind rund 8,300 israelische Tech-Beschäftigte (etwa 2.1% der Tech-Arbeitskräfte) ins Ausland gezogen, und Schätzungen zufolge leben derzeit 10,000–20,000 Israelis in Zypern. Doch die Kombination Israel–Zypern hat zwei scharfe Kanten, die das Umzugsmarketing gern auslässt:
Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Israel und Zypern. Nach den jüngsten Fachübersichten haben die beiden Länder nie ein Einkommensteuerabkommen in Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass die neue “Tie-Breaker”-Lösung in der 60-Tage-Regel 2026 für Sie wirkungslos ist: Wenn Israel Sie weiterhin nach seinem Mittelpunkt-der-Lebensinteressen-Test (Familie, Wohnung, wirtschaftliche und soziale Bindungen – nicht nur Tageszahlen) als israelisch ansässig betrachtet, können Sie in beiden Ländern als ansässig besteuert werden, mit nur einseitigen Anrechnungsmechanismen und ohne Sozialversicherungsabkommen als Rückhalt.
Israel erhebt eine Wegzugssteuer. Nach Section 100A der israelischen Income Tax Ordinance gilt eine Person, die aufhört, in Israel ansässig zu sein, als hätte sie ihre Vermögenswerte am Tag vor der Abreise verkauft – ein ernstes Problem für Gründer mit werthaltigem Startup-Eigenkapital. Die israelische Steuerbehörde prüft zudem aktiv Israelis, die eine Ansässigkeit in Zypern geltend machen, einschließlich der Frage, ob zypriotische Gesellschaften tatsächlich von Zypern aus geleitet und kontrolliert werden und nicht von Israel aus. Nichts davon macht den Umzug unmöglich; es macht ihn zu einem Projekt mit zwei Beratern. Dieser Leitfaden geht bewusst nicht tiefer auf das israelische Recht ein – holen Sie sich für die Wegzugsseite einen israelischen Steuerberater.
Was erfordert wirklich professionelle Hilfe?
Ein kompetenter Berater ist hier keine optionale Zierde. Planen Sie professionelle Unterstützung zumindest für folgende Punkte ein:
- Ansässigkeitsbescheinigungen. Das zypriotische Finanzamt stellt sie aus (auf Antrag und mit Nachweisen); Banken, Broker und die frühere Steuerbehörde verlangen sie. Bei der 60-Tage-Regel kommt es auf die Belegakte umso mehr an.
- Wegzug aus dem Heimatland. Wegzugssteuern (Section 100A Israels ist für diese Zielgruppe das bekannteste Beispiel), Mittelpunkt-der-Lebensinteressen- oder ähnliche substanzielle Tests und – sofern ein Abkommen besteht – Tie-Breaker-Analysen.
- Unternehmensinhaber: Geschäftsleitung und Kontrolle sowie CFC-Risiko. Eine zypriotische Gesellschaft, die faktisch aus dem früheren Heimatland geführt wird, kann in das dortige Steuernetz geraten; umgekehrt können ausländische Gesellschaften, die Ihnen gehören, Ihnen zugerechnet werden. Der zypriotische Körperschaftsteuersatz beträgt ab 2026 15% (zuvor 12.5%).
- Koordinierung der Sozialversicherung. Ob Sie in einem oder in zwei Ländern Beiträge schulden, hängt von der Beschäftigungsstruktur ab und davon, ob ein Koordinierungsabkommen greift – mit Israel gibt es keines.
- Substanz. 60 Tage plus eine Mietwohnung sind das rechtliche Minimum, aber keine Verteidigungsstrategie. Wirkliche Büronutzung, lokale Ausgaben und die Übereinstimmung zwischen Visum-/Aufenthaltsstatus und Steueranspruch sind das, was bei einer Prüfung trägt.
Lassen Sie die Struktur vor dem Umzug prüfen, nicht danach – mehrere dieser Voraussetzungen (die wirtschaftliche Verbindung bis zum Jahresende, der 15-Jahres-Rückblick auf die Nichtansässigkeit) lassen sich nicht rückwirkend reparieren.
Häufige Fragen
- Können Sie die 60-Tage-Regel erfüllen, wenn Sie die meiste Zeit in einem anderen Land verbringen?
- Das ist möglich – die Regel verlangt nur, dass Sie sich in keinem anderen einzelnen Land insgesamt mehr als 183 Tage aufhalten, zusammen mit 60+ Tagen in Zypern, einer dauerhaften Wohnung dort und einer zypriotischen Beschäftigung, einem Unternehmen oder einem Direktorenamt, das bis zum Jahresende bestehen bleibt. Ihr Heimatland kann Sie jedoch nach seinen eigenen Kriterien weiterhin als ansässig betrachten (zum Beispiel Israels Mittelpunkt-der-Lebensinteressen-Test), insbesondere wenn kein Steuerabkommen mit Zypern besteht.
- Zahlen Non-Doms in Zypern auf Dividenden und Zinsen überhaupt etwas?
- Auf Dividenden zahlen Sie weder Special Defence Contribution noch persönliche Einkommensteuer. GESY-Gesundheitsbeiträge von 2.65% fallen jedoch weiterhin auf Dividenden, Zinsen und Miete an – begrenzt auf ein Jahreseinkommen von höchstens EUR 180,000, in dieser Kategorie also höchstens EUR 4,770 pro Jahr.
- Wie lange gilt der Non-Dom-Status?
- Bis Sie in 17 der vorangegangenen 20 Steuerjahre in Zypern steuerlich ansässig waren; dann gelten Sie als fiktiv domiziliert, und die reguläre SDC greift. Seit der Reform 2026 können Langzeitansässige, die sich diesem Punkt nähern, stattdessen beantragen, für fünf Jahre einen festen Betrag von EUR 250,000 zu zahlen.
- Müssen Sie für die 60-Tage-Regel eine Immobilie in Zypern kaufen?
- Nein. Das Erfordernis einer dauerhaften Wohnung ist durch Eigentum oder Miete erfüllt; eine ganzjährige Mietwohnung genügt. Sie muss jedoch eine echte, Ihnen dauerhaft zur Verfügung stehende Wohnung sein, keine kurzfristigen Urlaubsbuchungen.