# So registrieren Sie als Ausländer ein Unternehmen in Zypern (Leitfaden 2026)

> Ausländer gründen 2026 eine zyprische GmbH: Namensgenehmigung, Formulare, Sekretär, UBO-Register, Steuerreform, Mehrwertsteuer.

- Canonical: https://periodiko.com/de/register-company-cyprus-foreigner/
- Updated: 2026-08-22

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> **Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.** Das zyprische Gesellschaftsrecht, die staatlichen Gebühren und die Steuervorschriften ändern sich; die folgenden Einzelheiten hängen zudem von Ihren konkreten Umständen ab (Wohnsitz, Eigentümerstruktur, Tätigkeit). Lassen Sie alles von einem zugelassenen zyprischen Rechtsanwalt bestätigen, bevor Sie handeln. Dieser Leitfaden entstand in Zusammenarbeit mit [Valerkou Law](https://valerkoulaw.com/), einer zyprischen Anwaltskanzlei, deren Schwerpunkte Gesellschaftsrecht und Firmengründung, Einwanderung und Aufenthalt sind.

Die Gründung einer Gesellschaft in Zypern ist innerhalb der EU vergleichsweise unkompliziert. Für Ausländer gilt jedoch eine gesetzliche Besonderheit: Sie reichen die Gründung in der Regel nicht selbst ein. Die zentralen Dokumente muss ein bei der zyprischen Rechtsanwaltskammer zugelassener Anwalt erstellen und unterzeichnen. Die Frage ist also nicht, ob Sie das an einem Nachmittag online erledigen können, sondern wofür Sie einen zyprischen Anwalt oder Dienstleister bezahlen – und was Sie prüfen sollten, bevor Sie den Auftrag erteilen. Genau darum geht es in diesem Leitfaden.

## Welche Gesellschaftsform sollten Sie wählen?

Für fast alle ist die richtige Wahl eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Aktien – kurz Ltd. Sie ist das Standardmodell für Handels- und Holdinggesellschaften ebenso wie für Ein-Personen-Beratungsunternehmen. Sie haftet beschränkt, darf zu 100 % in ausländischem Besitz stehen (eine zyprische Beteiligung ist nicht vorgeschrieben), und Gesellschafter wie Geschäftsführer dürfen Gebietsfremde oder ausländische juristische Personen sein. Aktiengesellschaften, Personengesellschaften und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen kommen für spezielle Fälle in Betracht; ohne gegenteiligen Rat eines Fachmanns ist die Ltd die richtige Wahl.

Zwei Dinge sollten Sie im Voraus entscheiden, da sie den Papierkram prägen:

- **Gesellschafter und Geschäftsführer.** Eine private Gesellschaft benötigt mindestens einen Gesellschafter und mindestens einen Geschäftsführer. Für die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft kommt es im Allgemeinen darauf an, wo sie „geleitet und kontrolliert“ wird. In der Praxis heißt das: Die Mehrheit der Geschäftsführer muss in Zypern ansässig sein, und Vorstandssitzungen finden auf der Insel statt. <!-- VERIFY: "management and control" test and majority-resident-board practice — confirm with tax adviser for the specific structure -->
- **Gesellschaftssekretär und eingetragener Sitz.** Beides ist **verpflichtend** für eine zyprische Ltd (Details in den jeweiligen Abschnitten unten).

## Schritt 1 – Lassen Sie den Firmennamen genehmigen

Zuerst muss der vorgeschlagene Name durch das **Amt des Handelsregisters und geistigen Eigentums (Department of Registrar of Companies and Intellectual Property, DRCIP)** genehmigt werden. Sie stellen einen Namensgenehmigungsantrag; der Registrar prüft, ob der Name nicht mit einem bestehenden Namen identisch oder verwechselbar ähnlich und nicht anderweitig verboten ist.

- **Amtliche Gebühr:** €10.00 pro Namensantrag. <!-- VERIFY: DRCIP Forms & Fees, name approval/change fee €10.00 — reconfirm current amount -->
- **Zeitrahmen:** in der Regel **3–5 Arbeitstage** für einen Standardantrag. <!-- VERIFY: standard name-approval turnaround 3–5 working days — not an official SLA, confirm current processing time with DRCIP/your lawyer -->
- Nach der Genehmigung ist der Name in der Regel **sechs Monate reserviert**, in denen Sie die Gründung abschließen. <!-- VERIFY: six-month name reservation period — confirm current rule -->

Praktischer Tipp: Reichen Sie zwei oder drei Namensoptionen ein. Ablehnungen wegen Namensähnlichkeit sind die häufigste frühe Verzögerung; eine zweite Option in den Unterlagen erspart Ihnen einen weiteren Anlauf.

## Schritt 2 – Bereiten Sie die Gründungsdokumente vor (dies ist der Teil des Anwalts)

Dieser Schritt erfordert rechtlich einen zyprischen Anwalt. Die Verfassungsdokumente – das **Memorandum and Articles of Association (M&A)** – und die **HE1-Erklärung** müssen von einem bei der zyprischen Rechtsanwaltskammer zugelassenen Anwalt erstellt und unterzeichnet werden. Das ist kein Werbeversprechen eines Dienstleisters, sondern die gesetzliche Vorgabe; auch deshalb beauftragen Ausländer eine Kanzlei statt selbst einzureichen. <!-- VERIFY: statutory requirement that only a Cyprus Bar advocate may sign the M&A and HE1 — confirm exact legal basis with the lawyer -->

Der Registrar erwartet folgende Unterlagen:

- **Memorandum & Articles of Association** – der Gesellschaftszweck und das interne Regelwerk.
- **Formular HE1** – die Erklärung des Anwalts, dass die Vorschriften eingehalten wurden.
- **Formular HE2** – die Adresse des eingetragenen Sitzes.
- **Formular HE3** – Angaben zu den ersten Geschäftsführern und dem Sekretär.
- **Identifikations- und Due-Diligence-Dokumente** für jeden Gesellschafter, Geschäftsführer, Sekretär und wirtschaftlich Berechtigten (Reisepass, Adressnachweis und die KYC-Formulare der Kanzlei). Ausländische Gesellschafter müssen mit gründlicher KYC rechnen – das ist Geldwäsche-Compliance, keine bürokratische Schikane.

## Schritt 3 – Reichen Sie die Unterlagen beim Registrar ein und erhalten Sie die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation)

Ihr Anwalt reicht die M&A- und HE-Formulare beim DRCIP ein.

- **Amtliche Gründungsgebühr:** €165.00 für die Gründungsformulare (HE1/HE2/HE3 usw.). <!-- VERIFY: DRCIP Forms & Fees, company incorporation fee €165.00 — reconfirm current amount and whether an accelerated fee applies -->
- **Zeitrahmen:** Die Prüfung der Gründung dauert in der Regel etwa **5–10 Arbeitstage** nach Einreichung; realistisch sollten Sie **insgesamt einige Wochen** einplanen, einschließlich Namensgenehmigung und Dokumentenerstellung. <!-- VERIFY: 5–10 working-day incorporation window and few-weeks total — confirm current DRCIP processing times -->

Nach der Genehmigung stellt der Registrar die **Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation)** sowie beglaubigte Kopien der M&A und der Bescheinigungen über Geschäftsführer/Sekretär, eingetragenen Sitz und Gesellschafter aus. Diese Bescheinigungen verlangen Banken und Geschäftspartner.

### Was es tatsächlich kostet – die staatlichen Gebühren sind nicht die ganze Rechnung

Die €10 für die Namensgenehmigung, die €165 Gründungsgebühr und die €3.50 für die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten sind **nur die staatlichen Gebühren des Registrars** – insgesamt etwa €175. Sie sind *nicht* die Kosten der Firmengründung. Weil das Memorandum & Articles und die HE1-Erklärung von einem zugelassenen zyprischen Anwalt erstellt und unterzeichnet werden müssen (siehe Schritt 2), ist das **Anwaltshonorar ein separater – und deutlich größerer – Posten.** Es liegt typischerweise zwischen etwa €1.000 und €3.000, abhängig von Komplexität des M&A, der Kapitalstruktur, der Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer und etwaigen individuellen Regelungen. <!-- VERIFY: indicative professional/legal fee range €1,000–€3,000 — varies by firm and by case; confirm the exact quote with the specific firm -->

Wenn Sie also budgetieren, denken Sie in Größenordnungen von **rund €175 staatlichen Gebühren plus €1.000–€3.000 Anwaltshonorar**, nicht nur an die €175. Laufende Kosten – die Adresse des eingetragenen Sitzes, der Gesellschaftssekretär, die jährliche Abgabe und die Jahresmeldung, Buchhaltung und Abschlussprüfung – kommen separat hinzu und wiederholen sich jährlich.

## Der eingetragene Sitz und der Gesellschaftssekretär

Diese beiden Anforderungen bringen ausländische Gründer oft zu Fall, weil sie nicht optional sind.

- **Eingetragener Sitz:** Jede zyprische Gesellschaft braucht einen **physischen eingetragenen Sitz in Zypern**, an den rechtliche Mitteilungen zugestellt werden können – ein Postfach reicht nicht. Wenn Sie in Zypern keine Räumlichkeiten haben, stellt Ihre Kanzlei oder Ihr Unternehmensdienstleister eine Adresse für den eingetragenen Sitz als Teil des Pakets bereit.
- **Gesellschaftssekretär:** Eine zyprische Ltd muss einen **Sekretär** ernennen. In der Praxis sollte dieser gewöhnlich in Zypern ansässig sein und hat echte gesetzliche Pflichten (Jahresmeldungen, gesetzliche Register, Aktualisierung des Registrars). Bei einer **Einpersonengesellschaft mit einem einzigen Geschäftsführer** kann dieselbe Person auch als Sekretär fungieren; sonst brauchen Sie einen separaten Sekretär. Die meisten Ausländer nutzen den Gesellschaftssekretär der Kanzlei. <!-- VERIFY: secretary residency expectation and the single-member/sole-director exception — confirm current requirement -->

## Aktienkapital: Wie viel brauchen Sie tatsächlich?

Eine private Gesellschaft hat **genehmigtes** Aktienkapital (eine Obergrenze) und **ausgegebenes** Aktienkapital (den tatsächlich übernommenen Betrag). Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es für eine private Ltd nicht; die Höhe folgt daher Konventionen und dem, was Banken erwarten. Üblich ist ein nominales **€1.000** genehmigtes Kapital mit einer kleinen Anzahl von Aktien zu je €1. <!-- VERIFY: no statutory minimum share capital for a private Ltd, and the customary €1,000 nominal — confirm for the specific case -->

Sie müssen bei der Gründung keinen großen Betrag einzahlen – lassen Sie sich nicht einreden, eine zyprische Ltd erfordere ein hohes eingezahltes Kapital.

## Das Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register)

Zypern führt beim DRCIP ein verpflichtendes **Register der wirtschaftlich Berechtigten**. Jede Gesellschaft und juristische Person muss ihre **wirtschaftlich Berechtigten** identifizieren und eintragen – grob gesagt die natürlichen Personen, die sie letztlich besitzen oder kontrollieren (Standardauslöser: mehr als 25 % Eigentum oder Kontrolle). <!-- VERIFY: >25% UBO threshold and current filing mechanics — confirm with lawyer -->

Was Ausländer wissen müssen:

- Die UBO-Angabe ist **Teil der Gründungs-Compliance**, kein optionales Extra. Ihre Kanzlei übernimmt die Eintragung, aber *Sie* müssen korrekte Eigentumsinformationen liefern.
- Jedes Jahr gibt es ein **Bestätigungsfenster vom 1. Oktober bis 31. Dezember**, in dem jede Einheit erneut bestätigt, dass die UBO-Angaben noch stimmen. <!-- VERIFY: annual UBO confirmation window 1 Oct–31 Dec — confirm current dates -->
- Die **Strafen** bei Nichteinhaltung wurden Ende 2024 überarbeitet: grob gesagt eine niedrigere Anfangsstrafe, niedrigere Tagesstrafen und eine niedrigere Gesamtobergrenze. Der Registrar kann dauerhaft nicht konforme Einheiten löschen. <!-- VERIFY: current UBO penalty amounts (reported ~€100 initial, ~€50/day, cap ~€5,000) and strike-off power — confirm exact figures, these were amended and may change again -->

## Steuern: der Satz von 12.5% und was die Reform 2026 geändert hat

Zypern hat seinen Ruf auf einem Spitzensteuersatz der **Körperschaftsteuer von 12.5%** aufgebaut – jahrelang einer der niedrigsten in der EU. Ab dem **1. Januar 2026** hat eine Steuerreform den **Körperschaftsteuersatz auf 15% angehoben** und Zypern an den OECD/EU-Standard der globalen Mindeststeuer angepasst. Wenn Sie also einen älteren Leitfaden lesen, der 12,5% zitiert, beachten Sie, dass sich der Spitzenwert geändert hat. <!-- VERIFY: corporate income tax rate increased from 12.5% to 15% effective 1 Jan 2026 — confirm final enacted rate and effective date with Tax Department/adviser -->

Die Reform bedeutet nicht einfach: Die Steuern sind gestiegen. Mehrere Änderungen wirken in die andere Richtung und sind für Eigentümer-Geschäftsführer relevant:

- Die **Sonderabgabe für Verteidigung (Special Defence Contribution, SDC) auf Dividenden** an in Zypern steuerlich ansässige *und* domizilierte Personen wurde **von 17% auf 5% gesenkt** für Gewinne, die ab dem 1. Januar 2026 erzielt werden. <!-- VERIFY: SDC dividend rate 17%→5% from 1 Jan 2026 -->
- Die Regelungen zur **fiktiven Dividendenausschüttung** für Gewinne nach 2026 wurden **abgeschafft**. <!-- VERIFY: DDD abolition for post-2026 profits -->
- Der Zeitraum für den **Verlustvortrag** wurde von **fünf auf sieben Jahre verlängert**. <!-- VERIFY: loss carry-forward extended 5→7 years -->

Der Domizil-Status führt zur persönlichen Besteuerung. Wenn Sie nach Zypern ziehen und als **nicht domizilierter** Einwohner gelten, können Dividenden persönlich sehr niedrig besteuert werden – deshalb kombinieren viele ausländische Gründer eine zyprische Gesellschaft mit der persönlichen Steueransässigkeit hier. Die Details zur Ansässigkeit behandeln wir separat im Leitfaden zur **[60-Tage-Regel in Zypern und der Steueransässigkeit von Nicht-Domizilierten](/cyprus-60-day-rule-non-dom-tax-residency/)**.

## Mehrwertsteuer-Registrierung

Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer sind getrennte Registrierungen. Eine neue Gesellschaft muss sich für die **Mehrwertsteuer** registrieren, sobald ihr steuerpflichtiger Umsatz in einem beliebigen gleitenden 12-Monats-Zeitraum die Schwelle von **€15.600** überschreitet (oder voraussichtlich innerhalb der nächsten 30 Tage überschreiten wird). Die Registrierung muss **innerhalb von 30 Tagen** nach Entstehen der Verpflichtung erfolgen. Der **Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19%**. <!-- VERIFY: mandatory VAT threshold €15,600 rolling 12 months, 30-day registration deadline, 19% standard rate — confirm current figures with the Tax Department -->

Zwei Punkte übersehen Gründer häufig:

- **Andere Auslöser** bestehen unabhängig vom Umsatz – insbesondere innergemeinschaftliche Erwerbe oberhalb der eigenen Schwelle und der Bezug von B2B-Dienstleistungen aus dem Ausland (ohne Schwelle). Wer Dienstleistungen von ausländischen Anbietern kauft, muss sich möglicherweise auch bei geringen Umsätzen registrieren. <!-- VERIFY: intra-EU acquisition threshold and reverse-charge B2B services trigger — confirm current rules -->
- **Freiwillige Registrierung** unterhalb der Schwelle ist zulässig und oft lohnend, da Sie so die Vorsteuer auf Gründungskosten zurückfordern können, bevor Einnahmen entstehen.

## Wie lange dauert das Ganze?

Bei einem sauberen, gut dokumentierten Antrag dauert die **Namensgenehmigung** etwa 3–5 Arbeitstage, die **Gründung** nach Einreichung etwa 5–10 Arbeitstage, gefolgt von den Registrierungen nach der Gründung (Finanzamt / Steueridentifikation, UBO, ggf. Mehrwertsteuer). Realistisch sollten Ausländer, die vollständige KYC-Unterlagen zügig liefern, **zwei bis vier Wochen** einplanen. Verzögerungen entstehen fast immer durch Namensablehnungen oder langsame Due-Diligence-Dokumente – nicht durch den Registrar. <!-- VERIFY: overall 2–4 week estimate — depends on DRCIP load and KYC turnaround -->

## Lassen Sie es für sich erledigen?

Da das Memorandum, die Articles und die HE1 von einem in Zypern zugelassenen Anwalt erstellt und unterzeichnet werden müssen, können die meisten Ausländer die Gründung nicht selbst übernehmen. Eine zyprische Anwaltskanzlei übernimmt die gesamte Kette: Namensreservierung, Erstellung des M&A, Einreichung der HE-Formulare, Bereitstellung eines eingetragenen Sitzes und eines Gesellschaftssekretärs, Eintragung in das UBO-Register sowie Hinweise zu Steuer- und Mehrwertsteuer-Registrierungen. **[Valerkou Law](https://valerkoulaw.com/)** – eine zyprische Kanzlei mit Schwerpunkten in Gesellschaftsrecht und Firmengründung sowie Einwanderung und Aufenthalt – führt genau diesen Prozess durch, einschließlich Umzug und Nicht-Domizil, falls Sie selbst nach Zypern ziehen. Betrachten Sie diesen Leitfaden als Karte; eine zugelassene Kanzlei steuert.

Bevor Sie jemanden beauftragen, eine Käuferregel: **Fragen Sie im Voraus nach den Gesamtkosten.** Der Gesamtpreis hängt von der gewählten Kanzlei und Ihrer Struktur ab; wie oben gezeigt, machen die staatlichen Gebühren (~€175) den kleinen Teil aus – das Anwaltshonorar (etwa €1.000–€3.000) sind die eigentlichen Kosten. Bitten Sie jede Kanzlei – auch Valerkou Law – um ein **vollständiges schriftliches Angebot**, das das Anwaltshonorar, die staatlichen Gebühren und die jährlich wiederkehrenden Kosten (eingetragener Sitz, Sekretär, jährliche Abgabe und Jahresmeldung, Buchhaltung/Prüfung) ausweist, bevor Sie zustimmen. Eine klare Antwort auf diese Frage ist selbst ein gutes Zeichen; es sollte keine Überraschungen auf der Rechnung geben.
