# Testamente und Nachlassverfahren in Zypern: Was ausländische Residenten schriftlich festhalten müssen

> Zypern: keine Erbschaftsteuer, aber strenges Pflichtteilsrecht. So nutzen ausländische Residenten ein zypriotisches Testament und die EU-Rechtswahlklausel.

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- Updated: 2026-08-23

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> Geschrieben vom Büro von [Andria Valerkou Law](https://valerkoulaw.com) für Periodiko. Dieser Leitfaden ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung – die Nachlassplanung hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, familiären Situation und dem Ort Ihrer Vermögenswerte ab. Lassen Sie sich daher zu Ihrem eigenen Fall beraten. <!-- VERIFY: pending Valerkou review of this article -->

Zypern erhebt **keine Erbschaftsteuer**; die Nachlasssteuer ist seit dem Jahr 2000 abgeschafft. Das ist ein wesentlicher Grund, warum ausländische Residenten hierherziehen und Immobilien kaufen. <!-- VERIFY: estate duty abolition year --> Wer allerdings ohne die richtigen Dokumente stirbt, belastet die Familie doppelt: Das zypriotische **Pflichtteilsrecht** kann Ihre Wünsche außer Kraft setzen, und ein allein im Ausland errichtetes Testament führt im Nachlassverfahren oft zu monatelangen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten. Beide Probleme lassen sich zu Lebzeiten kostengünstig lösen.

## Wer erbt standardmäßig? Das zypriotische Pflichtteilsrecht

Nach dem Gesetz über Testamente und Erbrecht (**Kap. 195**) steht ein Teil Ihres Nachlasses – der „gesetzliche Pflichtteil“ – Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern zu, unabhängig davon, was in Ihrem Testament steht: <!-- VERIFY: Cap. 195 statutory portions -->

| Hinterbliebene | Familie vorbehalten | Frei verfügbar |
| --- | --- | --- |
| Ehepartner und Kinder | 75% | 25% |
| Nur Kinder | 75% | 25% |
| Nur Ehepartner (keine Kinder, keine Eltern) | 50% | 50% |
| Kein Ehepartner, keine Kinder, keine Eltern | 0% | 100% |

Ein Testament, das über den frei verfügbaren Teil hinaus Vermögen zuwendet, ist nicht unwirksam – es wird lediglich soweit gekürzt, bis der Pflichtteil erfüllt ist.

## Können Ausländer das Pflichtteilsrecht ausschließen?

In der Regel ja – und das ist die wertvollste Klausel, an die die meisten ausländischen Residenten nicht denken. Die EU-Erbrechtsverordnung (**650/2012, „Brüssel IV“**) gilt in Zypern und ermöglicht es Ihnen, **ausdrücklich in Ihrem Testament** das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit für Ihren gesamten Nachlass zu wählen. Ein britischer, deutscher, schwedischer oder amerikanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Zypern kann sein Heimatrecht wählen und seinen Nachlass genau nach seinen Wünschen verteilen – diese Rechtswahl bindet zypriotische Gerichte auch für Nicht-EU-Staatsangehörige. <!-- VERIFY: Art. 22 election mechanics --> Ohne diese Klausel gilt standardmäßig das Recht Ihres **gewöhnlichen Aufenthalts** – das zypriotische Recht einschließlich Pflichtteilsrecht.

Zwei Vorsichtsmaßnahmen:

- Die Rechtswahl muss **ausdrücklich** erfolgen. Ein Testament, das sich nur „englisch anfühlt“, verdrängt Kap. 195 nicht.
- Wer sein Heimatrecht wählt, übernimmt es vollständig – einschließlich etwaiger Pflichtteilsregelungen *dort* (das deutsche und das französische Recht haben eigene).

## Brauchen Sie ein separates zypriotisches Testament?

Wenn Sie Vermögenswerte in Zypern besitzen, in den meisten Fällen ja. Ein Testament mit zypriotischem Belegenheitsort ermöglicht es Ihrem Testamentsvollstrecker, **das Nachlassverfahren in Zypern sofort einzuleiten**. Liegt nur ein ausländisches Testament vor, muss Ihre Familie zunächst das Nachlassverfahren im Ausland durchlaufen und es dann von einem zypriotischen Gericht **anerkennen und für vollstreckbar erklären** lassen – beglaubigte Übersetzungen, beglaubigte Kopien und monatelange Verzögerungen, während Bankkonten eingefroren sind. <!-- VERIFY: resealing procedure --> Die übliche Struktur für international mobile Personen ist ein Testament pro Land, in dem Vermögenswerte liegen, wobei jedes so abgefasst wird, dass es die anderen nicht widerruft.

## Wie läuft das Nachlassverfahren in Zypern ab?

1. Der Testamentsvollstrecker – oder, ohne Testament, ein Nachlassverwalter, in der Regel der nächste Erbe – beantragt beim Nachlassregister des Bezirksgerichts einen **Erbschein (grant of probate)** oder eine **Nachlassverwaltungsurkunde (letters of administration)**. <!-- VERIFY: probate registry procedure -->
2. Der Nachlass wird inventarisiert und bewertet; Schulden, Bestattungskosten und im Ausland geschuldete Steuern werden zuerst beglichen.
3. Die Übertragung von Immobilien an die Erben erfolgt beim Bezirksgrundbuchamt – für Erbschaftsübertragungen fallen keine Übertragungsgebühren an. <!-- VERIFY: no transfer fees on inheritance -->
4. Ein unkomplizierter, unbestrittener Nachlass ist in der Regel in **6–12 Monaten** abgeschlossen; umstrittene oder länderübergreifende Nachlässe dauern deutlich länger. <!-- VERIFY: typical probate duration -->

## Welche Steuern fallen für die Erben an?

In Zypern fallen keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer auf lebzeitige Übertragungen an nahe Familienangehörige im Rahmen der üblichen Freibeträge und keine Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Erbfalls an. Allerdings übernehmen die Erben die Immobilie zu ihrem ursprünglichen Anschaffungswert, sodass beim **späteren Verkauf** durchaus Kapitalertragsteuer anfallen kann. <!-- VERIFY: CGT base-cost treatment on inherited property --> Ihr Heimatland kann den Nachlass dennoch besteuern: Das Vereinigte Königreich etwa erhebt Erbschaftsteuer nach dem Domizilprinzip, die USA nach der Staatsbürgerschaft – ein Umzug nach Zypern entzieht Sie diesen Regelungen nicht automatisch.

## Die Checkliste, die sich diesen Monat lohnt

- Erstellen (oder aktualisieren) Sie ein zypriotisches Testament, das Ihre zypriotischen Vermögenswerte abdeckt.
- Wenn Sie die Regeln Ihres Heimatlandes wünschen, fügen Sie die **ausdrückliche Brüssel-IV-Rechtswahl** hinzu.
- Überprüfen Sie die Begünstigten Ihrer zypriotischen Bankkonten, Vorsorgefonds und Lebensversicherungen – sie fallen nicht unter das Testament.
- Teilen Sie Ihrem Testamentsvollstrecker mit, wo das Original hinterlegt ist.

## Wer hat diesen Leitfaden erstellt?

Diesen Leitfaden hat für Periodiko das Büro von [Andria Valerkou Law](https://valerkoulaw.com) erstellt, eine zypriotische Anwaltskanzlei mit Sitz in Polis Chrysochous, Paphos, deren Tätigkeitsschwerpunkte Immobilienrecht sowie Testamente und Nachlassverfahren umfassen. <!-- VERIFY: firm description approved by the office -->

Wenn Sie Vermögenswerte in Zypern besitzen und ein Testament – einschließlich der Rechtswahlklausel – erstellen lassen möchten oder ein Nachlassverfahren führen, berät das Büro sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten. Sie können direkt über die Website der Kanzlei unter [valerkoulaw.com/contact](https://valerkoulaw.com/contact) oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter +357 99965006 einen Beratungstermin vereinbaren. Erwähnen Sie bei der Kontaktaufnahme diesen Periodiko-Leitfaden.