# Immobilienkauf in Zypern als Nicht-EU-Bürger: Die Ministerratsgenehmigung erklärt

> Nicht-EU-Bürger brauchen für die Registrierung einer Immobilie in Zypern eine Genehmigung nach Cap. 109. Leitfaden zu COMM 145, Eigentumsgrenzen und Lücken.

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- Updated: 2026-08-22

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> Verfasst von der Kanzlei [Andria Valerkou Law](https://valerkoulaw.com) für Periodiko. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Vorschriften und Verwaltungspraxis ändern sich – bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen bei der Bezirksverwaltung oder einem qualifizierten Anwalt in Zypern, bevor Sie sich darauf verlassen. <!-- VERIFY: Haftungsausschluss Rechtsratgeber – Autorenzeile Valerkou Law – Kanzlei muss diese Seite vor Veröffentlichung prüfen -->

Als **Nicht-EU-Bürger** – Brite, Amerikaner, Israeli, Russe, Kanadier oder Angehöriger eines anderen Nicht-EU/EWR-Staates – können Sie in Zypern eine Immobilie kaufen. Um sie auf Ihren Namen eintragen zu lassen, brauchen Sie eine Genehmigung nach Cap. 109, dem Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer. Umgangssprachlich ist weiterhin von der »Genehmigung des Ministerrats« die Rede; das Routineverfahren bearbeitet inzwischen aber die **Bezirksverwaltung (District Administration)** des Bezirks, in dem die Immobilie liegt, im Rahmen übertragener Befugnisse. In der Praxis ist das eine Formalie: Anträge werden fast immer genehmigt, sofern die Mittel rechtmäßig sind und die Immobilie innerhalb der zulässigen Grenzen liegt. <!-- VERIFY: Charakterisierung der annähernd automatischen Genehmigung -->

**EU- und EWR-Bürger benötigen überhaupt keine Genehmigung** und erwerben zu denselben Bedingungen wie zyprische Staatsangehörige.

## Was dürfen Sie als Nicht-EU-Bürger erwerben?

Die Genehmigungsregelung begrenzt, was eine einzelne Nicht-EU-Person – und wichtig: auch ein **Paar**, das gemeinsam zählt – erwerben darf: <!-- VERIFY: Eigentumsgrenzen nach Cap. 109 -->

- **Eine Wohnung oder ein Haus** oder
- **Ein Baugrundstück oder Land bis zu 4,000 m²** für den Bau eines selbst genutzten Eigenheims oder
- Bis zu **zwei Einheiten** in bestimmten Kombinationen: zwei Wohnungen, oder eine Wohnung plus ein Geschäft bis 100 m², oder eine Wohnung plus ein Büro bis 250 m².

Alles darüber hinaus – Portfolios, mehrere Mietobjekte, größere Grundstücke – erfordert in der Regel eine Strukturierung über eine zyprische Gesellschaft oder andere beratungsabhängige Wege; das ist ein eigenes rechtliches Thema. <!-- VERIFY: Alternative des Firmenkaufs bei Überschreitung der Grenzen -->

## Wie stellen Sie den Antrag, und was kostet er?

Den Antrag reichen Sie mit dem **Formular COMM 145** bei der Bezirksverwaltung des Bezirks ein, in dem die Immobilie liegt. In der Regel übernimmt das Ihr Anwalt zusammen mit dem Kauf. Das Formular erfasst Ihre Angaben zur Person, die Immobilie, den Verwendungszweck und die Finanzierung; beizufügen sind: <!-- VERIFY: Dokumentenliste für COMM 145 -->

- Reisepasskopien (beider Ehegatten, falls zutreffend) und Heiratsurkunde
- Der unterzeichnete Kaufvertrag
- Kopie der Eigentumsurkunde sowie Lage- und Baupläne
- Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Mittel

Nach derzeitiger Auskunft des Ministeriums wird **keine Antragsgebühr** erhoben. <!-- VERIFY: Gebührenfreiheit --> Offiziell sind **zwei bis drei Wochen** veranschlagt. In der Praxis dauert es laut Käuferratgebern oft mehrere Wochen bis einige Monate, vor allem bei unvollständigen Unterlagen. Planen Sie Puffer ein. <!-- VERIFY: Widersprüchliche Bearbeitungszeiten – Ministerium nennt 2–3 Wochen, Marktratgeber nennen 2–3 Monate -->

## Verzögert die Genehmigung Ihren Kauf?

Nein. Viele Käufer missverstehen genau das. Vertrag unterzeichnen, bezahlen, beim Grundbuchamt hinterlegen, in Besitz nehmen – all das geht vor der Genehmigung. Sie brauchen die Genehmigung erst, wenn die Eigentumsurkunde beim Bezirksgrundbuchamt auf Ihren Namen umgeschrieben wird. Bis dahin sichert die Hinterlegung Ihren Anspruch über die Erfüllungsklage (specific performance). <!-- VERIFY: Ablauf – Genehmigung nur bei Registrierung erforderlich -->

Zwei Warnhinweise:

- Die Genehmigung ersetzt **keine** Due-Diligence-Prüfung. Ob der Titel lastenfrei ist, das Gebäude legal errichtet wurde oder der Verkäufer zahlungsfähig ist, prüft sie nicht; das ist Aufgabe Ihres Anwalts.
- Ein Kauf ohne Genehmigung kann angefochten werden. In der Praxis heilt ein nachträglicher Antrag den Erwerb zwar oft, aber verlassen Sie sich nicht darauf. <!-- VERIFY: Folgen des Kaufs ohne Genehmigung -->

## Was ist mit dem Aufenthaltsrecht – berechtigt der Immobilienkauf zum Leben in Zypern?

Der bloße Immobilienbesitz verleiht kein Aufenthaltsrecht. Er kann aber einen Antrag auf **Daueraufenthalt** im beschleunigten Investorenverfahren unterstützen, wenn die Immobilie mindestens €300,000 zuzüglich Mehrwertsteuer kostet und von einem Bauträger stammt; zusätzlich gelten Einkommensvoraussetzungen. Auch gewöhnliche Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt lassen sich damit stärken. <!-- VERIFY: €300,000 Schwellenwert für beschleunigten Daueraufenthalt und aktuelle Bedingungen --> Behandeln Sie das als eigenständigen Antrag mit eigenen Regeln und holen Sie aktuelle Beratung ein – die Kriterien wurden mehrfach verschärft.


## Wer hat diesen Leitfaden erstellt?

Dieser Leitfaden wurde für Periodiko von der Kanzlei [Andria Valerkou Law](https://valerkoulaw.com) erstellt, einer zyprischen Anwaltskanzlei mit Sitz in Polis Chrysochous, Paphos, deren Immobilienpraxis Transaktionen von der Due Diligence bis zur Eigentumsübertragung abdeckt. <!-- VERIFY: Kanzleibeschreibung vom Büro freigegeben -->

Wenn Sie als Nicht-EU-Käufer den gesamten Kauf aus einer Hand abwickeln lassen möchten – einschließlich der Vorbereitung und Einreichung des Genehmigungsantrags nach Formular COMM 145 im Rahmen der Vertragsabwicklung –, kann die Kanzlei Sie aus dem Ausland per Vollmacht vertreten. Einen Beratungstermin vereinbaren Sie direkt über die Website der Kanzlei unter [valerkoulaw.com/contact](https://valerkoulaw.com/contact) oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter +357 99965006. <!-- VERIFY: Kontaktdaten vom Büro bestätigt --> Erwähnen Sie bei der Kontaktaufnahme diesen Periodiko-Leitfaden.
